Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Böhmer und Penn OG. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den Kunden gegenüber Böhmer und Penn OG oder Dritten abzugeben sind, die Textform. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Böhmer und Penn OG ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Böhmer und Penn OG den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Böhmer und Penn OG vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Gegenstand der Beauftragung von Böhmer und Penn OG durch einen Kunden kann eine Studiobuchung, Fotoreportage, ein Fotoshooting oder ein Fotoworkshop sein.

3. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG – FOTOPRODUKTION

Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Böhmer und Penn OG zu äußern. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Für den Fall, dass Böhmer und Penn OG einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Böhmer und Penn OG und dem Dritten zustande. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Böhmer und Penn OG ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4. ÜBERLASSUNG VON LICHTBILDERN ZUR ANSICHT – REKLAMATIONSFRIST

Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Böhmer und Penn OG. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Erst wenn der Kunde sich für bestimmte Bilder entschieden hat und diese auch bezahlt hat, hat er ein Nutzungsrecht erworben. Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Böhmer und Penn OG erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei dem Fotografen. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Fotografen zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5. ÜBERGABE VON DOKUMENTEN

Böhmer und Penn OG behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. Der Fotograf ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Böhmer und Penn OG vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Böhmer und Penn OG, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6. STORNIERUNG VON DURCH DEN KUNDEN VERBINDLICH GEBUCHTEN TERMINEN

Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Böhmer und Penn OG erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Böhmer und Penn OG kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Böhmer und Penn OG. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Böhmer und Penn OG einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Die Stornierung des Auftrages ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bei einer Stornierung ab 13 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung 5 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig und in Rechnung gestellt. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet. Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7. ABSAGE DURCH BÖHMER UND PENN OG- ÄNDERUNGEN IM FOTOSHOOTING – ABLAUF

Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Das Unternehmen wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Böhmer und Penn OG nicht. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Böhmer und Penn OG zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Böhmer und Penn OG.

8. FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN

Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Böhmer und Penn OG darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen. Der Kunde (Veranstalter) hat den Fotografen darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste und/ oder dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit dem Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Böhmer und Penn OG zur Verfügung gestellt werden. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde dennoch sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. Während des Fotoshootings (Paar-Fotoshootings/ Hochzeits- Fotoshootings) etc. ist es allen anderen Personen – außer der Fotograf untersagt, zu fotografieren, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.

12. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT

Böhmer und Penn OG steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Fotoaufnahmen werden für den privaten und kommerziellen Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat und kommerziell zu nutzen. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Bei Böhmer und Penn OG verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

 

Auf Anfrage durch den Fotografen ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. Böhmer und Penn OG ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen. Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte steht dem Fotografen Schadenersatz in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu.

13. KUNDENBILDER, DIE NICHT VON BÖHMER UND PENN OG ERSTELLT WURDEN UND DEREN BEARBEITUNG BZW. WEITERVERABEITUNG

Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat der Fotograf ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Böhmer und Penn OG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Böhmer und Penn OG ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von verstoßen (z.B. keine Nacktfotos).

In diesem Fall ist berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Böhmer und Penn OG besteht nicht. Eine Haftung von dem Fotografen für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen.

 

Der Kunde stellt Böhmer und Penn OG von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. Sind Leistungen von dem Fotografen teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Böhmer und Penn OG auf Vergütung unberührt. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Böhmer und Penn OG überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, usw.) wird Böhmer und Penn OG diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

14. MITWIRKUNGSPFLICHT – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT

Für Böhmer und Penn OG vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Böhmer und Penn OG setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografen nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

15. VERGÜTUNGSMODALITÄTEN – NUTZUNGSGEBÜHREN

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Böhmer und Penn OG genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des RSV der Berufsfotografen Österreich. Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten hierfür werden je nach Auftrag bekannt gegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Böhmer und Penn OG ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. Soweit der Kunde Leistungen von Böhmer und Penn OG in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Böhmer und Penn OG gewährt.

 

16. RECHNUNGSSTELLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Böhmer und Penn OG ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Böhmer und Penn OG berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung durch Böhmer und Penn OG erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Böhmer und Penn OG sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Böhmer und Penn OG, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes zu beanspruchen.

 

17. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES

Böhmer und Penn OG ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Böhmer und Penn OG für die Leistungen bleibt unberührt.

 

18. VERTRAULICHKEIT

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

19. HAFTUNG VON Böhmer und Penn OG UND VERJÄHRUNG

Böhmer und Penn OG haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von Böhmer und Penn OG auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Böhmer und Penn OG und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern.

Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin keine Sachmängel begründet. Böhmer und Penn OG haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. Böhmer und Penn OG haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Kerstin Fuchsjäger erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt allein dem Kunden. Wird dem Fotografen von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Böhmer und Penn OG von der Haftung frei und erstattet Böhmer und Penn OG sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Böhmer und Penn OG bleibt hiervon unberührt. Für Schäden an dem Fotografen durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Böhmer und Penn OG auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt.

Für den Verlust von Daten haftet Böhmer und Penn OG nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Böhmer und Penn OG liegen. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Böhmer und Penn OG verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Böhmer und Penn OG verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Böhmer und Penn OG sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden.

20. AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND HAFTUNG FÜR BILDERQUALITÄT

Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Böhmer und Penn OG nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet. Bei selbstständiger Bestellung durch den Kunden über Drittanbieter haftet Böhmer und Penn OG nicht für jegliche Produktionsmängel seitens des Herstellers.

21. SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE

Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt (RSV Berufsfotografen) an Böhmer und Penn OG zu zahlen. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von dem Fotografen) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

22. SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Böhmer und Penn OG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Erfüllungsort ist Steyr, Österreich. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne der WKO sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Steyr, Österreich.

AGB – MIETSTUDIO

  1. Nutzung

Die Benutzung des Böhmer und Penn OG – Studios und aller technischen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reparaturkosten bei Beschädigung des Equipments werden dem Kunden/der Kundin verrechnet.

  1. Übernahme/Rückgabe

Am Beginn der Studioanmietung ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu prüfen. Bei Ende der Studiomiete ist das Studio wieder im selben Zustand zu übergegeben. Dies betrifft die Räumlichkeiten inkl. Toilettenanlagen etc., sowie die technische Ausstattung. Der für die Reinigung/Wiederherstellung des Zustandes notwendige Zeitaufwand ist in der Anmietungsdauer zu berücksichtigen.

  1. HOHLKEHLE

Die im Studio befindliche Hohlkehle (negative Ausrundung der Kanten im hinteren Teil des Fotostudios) ist mit großer Vorsicht zu verwenden. Die Hohlkehle wird vor jeder Buchung auf Schäden überprüft. Sollten während einer Buchung Schäden oder eine Verunreinigung an der Hohlkehle entstehen, so werden die hierbei entstehenden Reparatur-/Reinigungskosten dem Kunden/der Kundin verrechnet.

Überwachungskameras im Fotostudio

In unserem Fotostudio setzen wir Überwachungskameras ein, um die Einhaltung der Hausregeln zu kontrollieren und Diebstahl vorzubeugen. Dabei legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Böhmer und Penn OG
Simon Penn
Hans-Resel-Gasse 20
8020 Graz
Österreich
info@blendpunkt.at
+43 664 157 94 89

Zweck der Datenverarbeitung

Die Überwachungskameras werden ausschließlich zu folgenden Zwecken eingesetzt:

  • Sicherstellung der Einhaltung der Hausregeln
  • Prävention und Aufklärung von Diebstählen und sonstigen strafbaren Handlungen
Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Videodaten ist Art. 6 Abs. 1 lt. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Gewährleistung der Sicherheit unserer Räumlichkeiten und dem Schutz unseres Eigentums.

Speicherdauer

Die aufgezeichneten Videodaten werden für eine Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Hausregeln, Diebstahl oder Beschädigung der Einrichtung bzw. des Foto-Equipments dürfen die betreffenden Daten für bis zu drei Monate aufbewahrt werden, um den Vorfall angemessen zu untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Verwendung als Beweismittel

Das Videomaterial wird als Beweismittel verwendet, wenn die sich im Fotostudio befindenden Papierhintergründe verschmutzt werden und/oder Equipment beschädigt wird, und dies nicht wie in den AGB beschrieben an den Eigentümer gemeldet wird. Uns ist es aufgrund des Videomaterials erlaubt, rückwirkend Schäden am Studio bzw. Equipment, Verunreinigungen und Papierverschmutzung in Rechnung zu stellen.

Empfänger der Daten

Eine Weitergabe der Videodaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Wahrung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Empfänger können in solchen Fällen z.B. Strafverfolgungsbehörden oder Rechtsanwälte sein.

Deaktivierung der Überwachungskameras während eines Aktshootings

Im Falle eines Aktshootings haben der/die FotografIn bzw. das Model die Möglichkeit, eine schriftliche Bekanntgabe einzureichen, um die vorübergehende Deaktivierung der Überwachungskameras während des Shootings zu beantragen. Diese Anfrage wird sorgfältig geprüft und kann in Betracht gezogen werden, um die Privatsphäre und den Komfort der Models zu gewährleisten. Während dieser Zeit werden keine Videoaufnahmen gemacht, und die Kameras werden nach Abschluss des Shootings wieder aktiviert.

Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Sicherheit der Daten

Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung und Veränderung zu schützen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten durch unsere Überwachungskameras haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden:

Böhmer und Penn OG
Simon Penn
Hans-Resel-Gasse 20
8020 Graz
Österreich
info@blendpunkt.at
+43 664 157 94 89

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Preise

Alle angegebenen Preise sind sowohl Netto als auch Brutto ausgewiesen.

  1. Jugendschutz

Der Studiomieter verpflichtet sich, in dem Studio keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, insbesondere auch die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen (Jugendschutz, Wiederbetätigung, Urheberrecht etc.) einzuhalten.

  1. Sorgfalt

Der Studiobucher verpflichtet sich dieses mit größter Sorgfalt zu nutzen. Grobe Verschmutzungen (z.B. der Dekostoffe/Hintergründe etc. durch Schuhe, Absätze, Creme- und Fettfleck- en, Glitzerschminke, Konfetti etc.) und/oder Beschädigungen (Blitzköpfe, Giant, Böden, etc.) sind vom Studiomieter kosten- pflichtig zu beheben. Böhmer und Penn OG behält sich vor, bei über- mäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen. Mutwillig und/oder grob fahrlässig zerstörte Ausstattungs- oder Einrichtungsgegenstände sind mit dem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Studiomieter erkennt die zu Beginn der Buchungszeit mündlichen und schriftlichen Absprachen und Unterweisungen zur Sorgfaltspflicht und der technischen Ausstattung an.

  1. Hausordnung

Allgemeines, sittenübliches Verhalten (keine Ruhestörung, keine Verschmutzung der Räumlichkeiten, etc.) wird vom Studiomieter garantiert und haftet dieser für das Verhalten seiner Mitarbeiter und Models auch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gilt die Einhaltung der im Studio ausgehängten Hausordnung als verbindlich vereinbart.

  1. Haftung

Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände, die in der Sphäre des Studiovermieters gelegen sind, für den Studiomieter erschwert oder gar unmöglich, haftet die Böhmer und Penn OG maximal in der Höhe der Buchungs-/Mietkosten. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Studiomieters, Modelhonorare, Fahrtkosten, etc.) haftet die Böhmer und Penn OG nicht. Als äußeren Umstände gelten z. B.: Stromausfall, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlage, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Ereignisse, die die vereinbarte Studionutzung beeinträchtigen oder verunmöglichen.

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen für Mitglieder im Rahmen des Mietstudioabonnements
    1. Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschriftmandat

Mitglieder, die das Mietstudio im Rahmen eines Abonnements nutzen, erklären sich damit einverstanden, dass der monatliche Mitgliedschaftsbeitrag mittels SEPA-Lastschriftmandat von dem vom Mitglied angegebenen Bankkonto abgebucht wird.

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass es selbst verantwortlich ist, sicherzustellen, dass das angegebene Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung über ausreichende Deckung verfügt, um die Abbuchung des Mitgliedschaftsbeitrags erfolgreich durchführen zu können.

Sollte das belastete Bankkonto nicht über ausreichende Deckung verfügen und daher die Abbuchung des Mitgliedschaftsbeitrags nicht erfolgreich durchgeführt werden können, trägt das Mitglied sämtliche anfallenden Rücküberweisungsspesen.

Im Falle einer erfolglosen Abbuchung wird der Mitgliedschaftsbeitrag gemeinsam mit den anfallenden Rücküberweisungsspesen erneut abgebucht. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass diese zusätzlichen Kosten von dem angegebenen Bankkonto abgebucht werden.

  1. Sonstiges

Der Studiomieter hat sich vor der Benutzung des Studios über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe Einrichtungen zu informieren. Ein entsprechendes Merkblatt wurde übergeben. Bei Zuwiderhandlung, leichter wie grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum kann der Studiobucher der Räumlichkeiten verwiesen werden und es erlischt jeglicher Haftungsanspruch gegenüber der Böhmer und Penn OG.